AGIDAT – Datenschutz | Informationssicherheit

Schulungsdokumentation

Gut schulen reicht nicht — Sie müssen es auch belegen können. Wir liefern die rechtssichere Dokumentation.

Warum Schulungsdokumentation so wichtig ist

Eine Schulung ohne Nachweis ist aus Compliance-Sicht kaum besser als keine Schulung. Im Falle einer Datenpanne oder eines Audits müssen Sie belegen können, wann, wer und wozu geschult wurde – und das für mindestens drei Jahre.

Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Rechenschaftspflicht) verlangt genau das: Sie müssen die Einhaltung der Datenschutzpflichten nicht nur sicherstellen, sondern auch nachweisen können.

Was zur Schulungsdokumentation gehört

Teilnahmenachweise

Für jede Schulung erstellen wir:

  • Teilnahmeliste mit Name, Abteilung, Datum und Unterschrift (Präsenz)
  • Digitale Teilnahmebestätigung für Online- und E-Learning-Formate
  • Individuelle Zertifikate im PDF-Format für jeden Teilnehmenden

Schulungsprotokoll

Das Schulungsprotokoll enthält:

  • Datum, Dauer und Ort der Schulung
  • Namen der Trainer und eingesetzten Materialien
  • Themen und Lernziele der Schulung
  • Anzahl der Teilnehmenden
  • Besondere Vorkommnisse oder Fragen

Digitale Ablage und Archivierung

Auf Wunsch richten wir ein strukturiertes Ablagesystem ein:

  • Vorgefertigte Ordnerstruktur für Ihre Dokumentenablage
  • Benennungskonventionen für einfaches Auffinden
  • Aufbewahrungsfristen und Wiedervorlagetermine
  • Integration in bestehende DMS-Systeme möglich

Für welche Anforderungen relevant

DSGVO (Art. 5 Abs. 2 / Art. 39 Abs. 1 lit. b) Nachweis der Schulungsmaßnahmen als Teil der Rechenschaftspflicht.

ISO/IEC 27001 (A.6.3) Dokumentiertes Awareness-Training als Anforderung im ISMS.

BSI IT-Grundschutz ORP.3: Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit.

Kunden- und Partneraudits Immer mehr Auftraggeber verlangen Schulungsnachweise im Rahmen von Lieferantenbewertungen.

Cyber-Versicherungen Viele Versicherer setzen nachweisbare Awareness-Maßnahmen voraus.

Aufbewahrungsempfehlungen

DokumentEmpfohlene Aufbewahrung
Teilnahmelisten3 Jahre nach Schulungsdatum
Schulungsprotokolle3 Jahre nach Schulungsdatum
Individuelle ZertifikateDauer des Beschäftigungsverhältnisses + 3 Jahre
Schulungsunterlagen (Inhalte)3 Jahre nach letzter Verwendung

Unser Prozess

Wir liefern die Dokumentation automatisch mit jeder Schulung – kein gesonderter Aufwand für Sie. Bei bestehenden Schulungen können wir auch rückwirkend eine strukturierte Dokumentation erstellen oder vorhandene Unterlagen prüfen und ergänzen.